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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – MINDFLIP®
Teamevents, Incentives & Coachings für Firmen und Gruppen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von MINDFLIP®
(in der Folge als Auftragnehmer bezeichnet)
Die Firma MINDFLIP wird im Folgenden kurz Auftragnehmer genannt. Der Kunde wird im Folgenden kurz Auftraggeber genannt.
Buchung
Es gelten nur die schriftlich vereinbarten Buchungsbedinungen. Wir verlangen 50 % Anzahlung vom Gesamtbetrag bei schriftlicher Auftragserteilung. Die Rechnung wird dann gesondert zugeschickt. Die Restzahlung (Endabrechnung) ist 2 Wochen nach Durchführung der gebuchten Veranstaltung fällig. Anfallende Zusatzleistungen werden bei der Endabrechnung angeführt. Erst nach Eingang der Anzahlung ist Ihre Buchung rechtswirksam und eine Durchführung der Veranstaltung garantiert.
Reiseunterlagen
Der Versand der Reisebestätigung / Rechnung und Reiseinformation erfolgt nach Buchung via E-Mail und/oder Post.
Mehrwertsteuer:
Bei allen angeführten Preisen handelt es sich um Netto-Preise. Zu diesen kommen die gesetzlichen Steuern (insbesondere Mehrwertsteuer) noch hinzu, sofern im Angebot nicht anders angeführt.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung bei individuellen Eventprogrammen und Incentivereisen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei MINDFLIP. Der Rücktritt muss schriftlich per E-Mail, Fax oder Post erfolgen. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, so gelten folgende Stornosätze:
- Ab 6 Monate vor Reiseantritt mindestens 15 % des Reisepreises;
- Ab 3 Monate vor Reiseantritt mindestens 50 % des Reisepreises;
- Ab 14 Tage vor Reiseantritt mindestens 90 % des Reisepreises;
- Ab 7 Tage vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises;
Für Hotels, Künstler und sonstige Leistungsträger können gesonderte Stornobedingungen vereinbart werden. Diese gesonderten Stornobedingungen können auf Anfrage jederzeit angefordert werden.
Bei Umbuchungen Incentivereisen und Firmenevents berechnen wir eine entsprechende Gebühr nach Aufwand und Absprache. Sollte aufgrund von Wetterbedingungen, zusätzlichen Kundenwünschen, geänderter Veranstaltungslocation etc. eine Umorganisation oder Neuorganisation notwendig werden, verrechnen wir diese Mehrkosten nach Absprache oder Aufwand pro Stunde zu einem Preis von € 70,– pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer zuzüglich allfällig anfallender Spesen.
Haftungsbestimmungen
Unsere vertragliche Haftung als Eventveranstalter ist auf die Höhe des Veranstaltungspreises beschränkt. Wird die Durchführung von vertraglichen Vereinbarungen durch höhere Gewalt erheblich erschwert oder unmöglich, so stellt dies einen Kündigungsgrund für uns als Veranstalter dar. In diesem Fall kann die Agentur für die bereits erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Auftraggeber akzeptiert ausdrücklich, dass für den Fall des Ausfalles von Veranstaltungsteilen aufgrund von höherer Gewalt, insbesondere äußeren Wetterbedingungen, ein Alternativprogramm akzeptiert, da dieses trotz der äußeren Wetterbedingungen durchgeführt werden kann. Es obliegt letztlich uns als Auftragnehmer, ob aus Sicherheitsgründen bestimmte Veranstaltungsteile durchgeführt werden können oder nicht bzw. allenfalls ein Ersatzprogramm durchgeführt wird.
Wir haften als Auftragnehmer unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist.
Versicherungen
Der Auftragnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Urheberrechte und Verwertungsrechte
Sämtliche Urheberrechte und Verwertungsrechte an den von uns erbrachten Leistungen und geschaffenen Produkten verbleiben bei uns als Auftragnehmer. Durch Zahlung des vereinbarten Entgeltes werden dem Auftraggeber lediglich die Verwendungs- und Nutzungsrechte im Umfang des schriftlichen Auftrages für die Dauer des vereinbarten Vertragszweckes übertragen. Die Erweiterungen dieser Rechte, insbesondere die Nutzung des Produktes mit anderen Medien sowie auch Veranstaltungswiederholungen sind nur im Rahmen der Erteilung eines neuen Auftrages gestattet. Der Auftraggeber erhält für weitere Marketing Maßnahmen ohne besondere Vereinbarung an Produkten oder Leistungen der Agentur keine wie immer gearteten Rechte. Wir stellen als Auftragnehmer von den Veranstaltungen teilweise Fotos und / oder Videomaterial her und sind berechtigt diese Fotos und / oder Videomaterial zu Werbe- und Marketingzwecken zu verwenden; wir stellen diese Fotos und das Videomaterial dem Kunden zur Verfügung; der Kunde ist jedoch nur zur internen Verwendung dieser Fotos und dieses Videomaterials berechtigt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Fotos und Videomaterial gegenüber Dritten oder für externe Werbezwecke zu verwenden, es sei denn, dass diesbezüglich mit uns als Auftragnehmer gesonderte schriftliche Vereinbarungen abgeschlossen werden.
Über diese Allgemeinen Vertragsbestimmungen hinaus gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes
Schlussbestimmung:
Alle personenbezogenen Daten, die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, werden automationsgestützt verarbeitet und gespeichert, sind jedoch gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen ist eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der Parteien am nächsten kommt.
Stand: März 2019
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